Unfallgutachten bei Förtig GbR
Kfz-Sachverständige seit 1996

Unfall gehabt?
Wir sind für Sie da.

Unabhängiges Unfallgutachten – die Kosten müssen durch die Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden.
Sie haben das Recht auf freie Wahl des Sachverständigen.

Ihre Vorteile

Warum Sie uns beauftragen sollten

Ihr Recht, Ihr Gutachter, Ihre Entscheidung – unabhängig von jeder Versicherung.

Freie Gutachterwahl

Nach einem unverschuldeten Unfall bestimmen Sie, welcher Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet – nicht die Versicherung.

Kostenübernahme durch Versicherung

Bei einem unverschuldeten Unfall müssen die Gutachterkosten durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden.

Vor-Ort-Besichtigung

Ihr Fahrzeug ist nicht fahrbereit? Kein Problem – wir kommen zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Abschleppunternehmen.

Gerichtserfahrung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Gerichtsbereich. Wir wissen, worauf es bei der Beweissicherung ankommt.

Kostenlose Erstberatung

Rufen Sie uns direkt nach dem Unfall an – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihren Ansprüchen.

06021 58900
Nach dem Unfall

So läuft's ab – Schritt für Schritt

Vom Anruf bis zum fertigen Gutachten – wir kümmern uns!

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Kontaktieren Sie uns

Direkt nach dem Unfall kontaktieren Sie uns telefonisch unter 06021 58900 oder buchen Sie bequem eine Online-Terminanfrage. Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen und zum weiteren Vorgehen.

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Fahrzeugbesichtigung

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug zeitnah. In unserer Prüfstelle in Goldbach bieten wir ideale Besichtigungsbedingungen mit Hebebühne, optimaler Beleuchtung und modernster Messtechnik. Alternativ kommen wir auch direkt zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Abschleppunternehmen.

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Gutachtenerstellung

Wir dokumentieren alle Schäden lückenlos, erstellen eine gerichtsfeste Kalkulation und übermitteln Ihnen das fertige Gutachten – in der Regel innerhalb weniger Tage.

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Abrechnung mit der Versicherung

Mit der Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Haben Sie bereits einen Anwalt eingeschaltet, stimmen wir uns selbstverständlich mit diesem ab. Unser Ziel: Sie sollen keinen Stress durch unsere Kosten haben.

Modernste Technik

Unsere Untersuchungsmethoden

Für eine lückenlose Beweissicherung setzen wir auf modernste Diagnostik und Spezialtechnik.

CDR EDR Auswertung

CDR & EDR-Auswertung

Mit DiagFlight und Bosch CDR lesen wir Unfalldaten aus Airbag-Steuergeräten aus – entscheidend für die Rekonstruktion des Unfallhergangs vor Gericht.

3D-Achsvermessung

3D-Achsvermessung

Mit unserer 3D-Achsmessanlage erkennen wir selbst kleinste Fahrwerksschäden, die bei einer optischen Prüfung verborgen bleiben.

Streifendeflektor

Streifendeflektor

Dellen und Verformungen an der Karosserie werden durch den Streifendeflektor sichtbar gemacht – präzise Dokumentation auch bei Bagatellschäden.

Kontrollpuder Mikrospuren

Kontrollpuder & Mikrospuren

Mittels Kontrollpuder machen wir feinste Mikrospuren an Kontaktstellen sichtbar – ein wichtiger Baustein der forensischen Beweissicherung.

Lackproben Materialanalyse

Lackproben & Materialanalyse

Bei Bedarf entnehmen wir Lackproben für eine spätere labortechnische Materialanalyse – z. B. zum Nachweis von Fremdlackübertragungen.

Demontage zur Schadenfeststellung

Demontage zur Schadenfeststellung

Verdeckte Schäden erkennen wir durch gezielte Demontage von Verkleidungen und Anbauteilen – für eine vollständige und lückenlose Schadendokumentation.

Auftragserteilung & Abtretungserklärung

Mit der Abtretungserklärung treten Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an uns ab. Wir rechnen dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – Sie müssen sich um nichts kümmern und zahlen nichts.

Laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es aus und bringen Sie es zur Fahrzeugbesichtigung mit – oder senden Sie es uns vorab per E-Mail.

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Unsere Partner & Netzwerke

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wer bezahlt das Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihr Gutachten vollständig. Das schließt auch Nebenkosten wie Fahrkosten und Fotokosten mit ein. Bei einer Teilschuld werden die Kosten anteilig übernommen.

Darf ich meinen eigenen Gutachter wählen?

Ja, das ist Ihr gutes Recht! Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht auf freie Wahl des Sachverständigen (BGH VI ZR 67/06). Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung einen Gutachter zuweisen – beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens.

Was ist eine Abtretungserklärung?

Mit der Abtretungserklärung (auch Sicherungsabtretung genannt) treten Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten an uns ab. Das bedeutet: Wir rechnen die Gutachterkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Für Sie entsteht kein finanzielles Risiko – Sie müssen nicht in Vorleistung treten.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

Ein Gutachten lohnt sich in der Regel ab einer Schadenhöhe von ca. 1.000 € (Bagatellschadengrenze). Unterhalb dieser Grenze kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Wir beraten Sie, ob ein vollständiges Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist – rufen Sie uns einfach an.

Was muss ich nach einem Unfall tun?

Sichern Sie die Unfallstelle ab und rufen Sie ggf. die Polizei. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus. Kontaktieren Sie dann uns – wir beraten Sie kostenlos und übernehmen alles Weitere: von der Begutachtung bis zur Abrechnung mit der Versicherung.

Wie lange dauert die Gutachtenerstellung?

Nach der Fahrzeugbesichtigung erhalten Sie Ihr Gutachten in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen. Bei dringenden Fällen ist eine Expressbearbeitung möglich. Sprechen Sie uns einfach an.

Die Versicherung bietet mir einen eigenen Gutachter an – muss ich das akzeptieren?

Nein! Die gegnerische Versicherung hat kein Recht, Ihnen einen Gutachter vorzuschreiben. Häufig schlagen Versicherungen eigene Gutachter vor, die naturgemäß im Interesse der Versicherung arbeiten. Als unabhängiger Sachverständiger vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen als Geschädigter.

Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag listet nur die voraussichtlichen Reparaturkosten auf. Ein Unfallgutachten dagegen dokumentiert den gesamten Schaden inklusive Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Es dient als gerichtsfeste Beweisgrundlage und sichert Ihnen alle Schadensersatzansprüche.

Unfall gehabt? Wir helfen sofort.

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