Unabhängiges Unfallgutachten – die Kosten müssen durch die Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden.
Sie haben das Recht auf freie Wahl des Sachverständigen.
Ihr Recht, Ihr Gutachter, Ihre Entscheidung – unabhängig von jeder Versicherung.
Nach einem unverschuldeten Unfall bestimmen Sie, welcher Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet – nicht die Versicherung.
Bei einem unverschuldeten Unfall müssen die Gutachterkosten durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden.
Ihr Fahrzeug ist nicht fahrbereit? Kein Problem – wir kommen zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Abschleppunternehmen.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Gerichtsbereich. Wir wissen, worauf es bei der Beweissicherung ankommt.
Rufen Sie uns direkt nach dem Unfall an – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihren Ansprüchen.
Vom Anruf bis zum fertigen Gutachten – wir kümmern uns!
Direkt nach dem Unfall kontaktieren Sie uns telefonisch unter 06021 58900 oder buchen Sie bequem eine Online-Terminanfrage. Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen und zum weiteren Vorgehen.
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug zeitnah. In unserer Prüfstelle in Goldbach bieten wir ideale Besichtigungsbedingungen mit Hebebühne, optimaler Beleuchtung und modernster Messtechnik. Alternativ kommen wir auch direkt zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Abschleppunternehmen.
Wir dokumentieren alle Schäden lückenlos, erstellen eine gerichtsfeste Kalkulation und übermitteln Ihnen das fertige Gutachten – in der Regel innerhalb weniger Tage.
Mit der Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Haben Sie bereits einen Anwalt eingeschaltet, stimmen wir uns selbstverständlich mit diesem ab. Unser Ziel: Sie sollen keinen Stress durch unsere Kosten haben.
Für eine lückenlose Beweissicherung setzen wir auf modernste Diagnostik und Spezialtechnik.
Mit DiagFlight und Bosch CDR lesen wir Unfalldaten aus Airbag-Steuergeräten aus – entscheidend für die Rekonstruktion des Unfallhergangs vor Gericht.
Mit unserer 3D-Achsmessanlage erkennen wir selbst kleinste Fahrwerksschäden, die bei einer optischen Prüfung verborgen bleiben.
Dellen und Verformungen an der Karosserie werden durch den Streifendeflektor sichtbar gemacht – präzise Dokumentation auch bei Bagatellschäden.
Mittels Kontrollpuder machen wir feinste Mikrospuren an Kontaktstellen sichtbar – ein wichtiger Baustein der forensischen Beweissicherung.
Bei Bedarf entnehmen wir Lackproben für eine spätere labortechnische Materialanalyse – z. B. zum Nachweis von Fremdlackübertragungen.
Verdeckte Schäden erkennen wir durch gezielte Demontage von Verkleidungen und Anbauteilen – für eine vollständige und lückenlose Schadendokumentation.
Mit der Abtretungserklärung treten Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an uns ab. Wir rechnen dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – Sie müssen sich um nichts kümmern und zahlen nichts.
Laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es aus und bringen Sie es zur Fahrzeugbesichtigung mit – oder senden Sie es uns vorab per E-Mail.
PDF herunterladenBei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihr Gutachten vollständig. Das schließt auch Nebenkosten wie Fahrkosten und Fotokosten mit ein. Bei einer Teilschuld werden die Kosten anteilig übernommen.
Ja, das ist Ihr gutes Recht! Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht auf freie Wahl des Sachverständigen (BGH VI ZR 67/06). Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung einen Gutachter zuweisen – beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens.
Mit der Abtretungserklärung (auch Sicherungsabtretung genannt) treten Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten an uns ab. Das bedeutet: Wir rechnen die Gutachterkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Für Sie entsteht kein finanzielles Risiko – Sie müssen nicht in Vorleistung treten.
Ein Gutachten lohnt sich in der Regel ab einer Schadenhöhe von ca. 1.000 € (Bagatellschadengrenze). Unterhalb dieser Grenze kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Wir beraten Sie, ob ein vollständiges Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist – rufen Sie uns einfach an.
Sichern Sie die Unfallstelle ab und rufen Sie ggf. die Polizei. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus. Kontaktieren Sie dann uns – wir beraten Sie kostenlos und übernehmen alles Weitere: von der Begutachtung bis zur Abrechnung mit der Versicherung.
Nach der Fahrzeugbesichtigung erhalten Sie Ihr Gutachten in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen. Bei dringenden Fällen ist eine Expressbearbeitung möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
Nein! Die gegnerische Versicherung hat kein Recht, Ihnen einen Gutachter vorzuschreiben. Häufig schlagen Versicherungen eigene Gutachter vor, die naturgemäß im Interesse der Versicherung arbeiten. Als unabhängiger Sachverständiger vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen als Geschädigter.
Ein Kostenvoranschlag listet nur die voraussichtlichen Reparaturkosten auf. Ein Unfallgutachten dagegen dokumentiert den gesamten Schaden inklusive Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Es dient als gerichtsfeste Beweisgrundlage und sichert Ihnen alle Schadensersatzansprüche.
Kostenlose Erstberatung – rufen Sie uns direkt an oder senden Sie uns eine E-Mail.