Kfz-Sachverständiger bei der Fahrzeugbewertung
Kfz-Sachverständige seit 1996

Fahrzeugbewertung
unabhängig & gerichtsfest.

Professionelle Wertgutachten für Firmenfahrzeuge, Scheidungsverfahren und Erbangelegenheiten.
Verlässliche Wertermittlung durch erfahrene Kfz-Sachverständige.

Ihre Vorteile

Warum ein unabhängiges Wertgutachten?

Ein professionelles Wertgutachten schafft Klarheit und Rechtssicherheit – egal ob gegenüber dem Finanzamt, dem Gericht oder Miterben.

Rechtssicher & gerichtsfest

Unsere Wertgutachten sind gerichtsfest und werden von Finanzämtern, Gerichten und Versicherungen anerkannt.

Unabhängig & neutral

Als unabhängige Sachverständige bewerten wir Ihr Fahrzeug objektiv – ohne Interessenkonflikte gegenüber Käufern, Verkäufern oder Versicherungen.

Über 25 Jahre Erfahrung

Seit 1996 erstellen wir professionelle Fahrzeugbewertungen – mit fundierter Marktkenntnis und modernster Bewertungsmethodik.

Zeitnahe Erstellung

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug kurzfristig und erstellen Ihr Wertgutachten innerhalb weniger Werktage.

Unsere Schwerpunkte

Wann brauchen Sie eine Fahrzeugbewertung?

In vielen Situationen ist eine professionelle und nachweisbare Wertermittlung unerlässlich. Hier sind die häufigsten Anlässe.

Entnahme aus dem Betriebsvermögen

Wenn ein Firmenfahrzeug ins Privatvermögen überführt wird, muss der aktuelle Verkehrswert zum Entnahmezeitpunkt dokumentiert werden. Das Finanzamt verlangt hierfür einen nachvollziehbaren und marktgerechten Nachweis.

Unser unabhängiges Wertgutachten wird als steuerlicher Nachweis anerkannt und schützt Sie vor Nachforderungen. Wir berücksichtigen dabei alle wertrelevanten Faktoren wie Laufleistung, Ausstattung, Zustand und aktuelle Marktsituation.

  • Anerkannt durch Finanzämter
  • Entnahmewert nach aktuellem Marktniveau
  • Dokumentation aller wertrelevanten Merkmale

Betriebsvermögen → Privatvermögen

Zugewinnausgleich & Vermögensaufteilung

Scheidung & Zugewinnausgleich

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens gehören Fahrzeuge zum aufzuteilenden Vermögen. Der Zugewinnausgleich erfordert eine objektive und nachvollziehbare Wertermittlung aller Vermögensgegenstände – einschließlich der Fahrzeuge.

Unser neutrales Wertgutachten liefert eine gerichtsfeste Bewertungsgrundlage und schafft eine faire Basis für beide Parteien, ohne Raum für Interpretationen.

  • Gerichtsfeste Wertermittlung
  • Neutrale Bewertung für beide Parteien
  • Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren

Erbengemeinschaft & Nachlassbewertung

Bei der Auflösung einer Erbengemeinschaft muss der Wert aller Nachlassgegenstände nachweisbar festgestellt werden. Fahrzeuge sind häufig ein wesentlicher Bestandteil des Nachlasses.

Mit unserem Wertgutachten erhalten alle Erben eine verbindliche und faire Bewertungsgrundlage – sei es für die Auszahlung eines Miterben, den Verkauf oder die Übernahme des Fahrzeugs.

  • Verbindliche Grundlage für die Nachlassverteilung
  • Faire Bewertung für alle Erben
  • Dokumentation auch für das Nachlassgericht

Nachlassbewertung & Erbteilung

Fahrzeugverkauf?

Für den gewöhnlichen Fahrzeugverkauf empfehlen wir, zunächst auf einschlägigen Verkaufsportalen (z. B. mobile.de, AutoScout24) zu recherchieren. Dort können Sie sich einen guten Überblick über den aktuellen Marktwert vergleichbarer Fahrzeuge verschaffen.

Soweit an Ihrem Fahrzeug jedoch wertbeeinflussende Faktoren vorliegen – beispielsweise Vorschäden, Umbauten oder umfangreiche Reparaturen – stehen wir Ihnen gerne mit einer beratenden Expertise zur Verfügung. Wir bewerten den Einfluss dieser Faktoren auf den Marktwert und beraten Sie zur optimalen Vorgehensweise.

Vorschäden-Bewertung
Umbauten-Einschätzung
Reparatur-Qualitätsbewertung
Ihr Weg zum Wertgutachten

So läuft eine Fahrzeugbewertung ab

1

Kontaktaufnahme & Terminvereinbarung

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unsere Online-Terminbuchung. Schildern Sie uns kurz den Anlass der Bewertung und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.

2

Fahrzeugbesichtigung

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug in unserer Prüfstelle in Goldbach – mit professioneller Ausstattung und optimalen Besichtigungsbedingungen. Dabei erfassen wir alle wertrelevanten Merkmale: Ausstattung, Zustand, Laufleistung, Vorschäden und Besonderheiten.

3

Marktrecherche & Bewertung

Basierend auf der Besichtigung führen wir eine umfangreiche Marktrecherche durch und ermitteln den aktuellen Verkehrswert unter Berücksichtigung aller individuellen Faktoren Ihres Fahrzeugs.

4

Gutachtenerstellung & Übergabe

Sie erhalten ein detailliertes Wertgutachten mit vollständiger Dokumentation – anerkannt von Finanzämtern, Gerichten und Rechtsanwälten. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen die Ergebnisse persönlich.

Häufige Fragen

FAQ zur Fahrzeugbewertung

Wann brauche ich ein Wertgutachten?

Ein Wertgutachten wird immer dann benötigt, wenn der aktuelle Marktwert eines Fahrzeugs verbindlich und nachweisbar festgestellt werden muss – etwa bei der Entnahme aus dem Betriebsvermögen, im Rahmen einer Scheidung (Zugewinnausgleich) oder bei der Aufteilung einer Erbengemeinschaft. Auch für das Finanzamt oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist ein professionelles Gutachten die anerkannte Grundlage.

Brauche ich für den Fahrzeugverkauf ein Gutachten?

Für einen normalen Fahrzeugverkauf empfehlen wir, zunächst auf einschlägigen Verkaufsportalen (z. B. mobile.de, AutoScout24) zu recherchieren. Wenn jedoch wertbeeinflussende Faktoren wie Vorschäden, Umbauten oder umfangreiche Reparaturen vorliegen, stehen wir Ihnen gerne mit einer beratenden Expertise zur Verfügung, um den Einfluss auf den Marktwert einzuschätzen.

Wie lange dauert eine Fahrzeugbewertung?

Die Besichtigung des Fahrzeugs bei uns vor Ort dauert in der Regel ca. 30–60 Minuten, je nach Fahrzeugtyp und Umfang. Das fertige Wertgutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Werktage nach der Besichtigung.

Was kostet eine Fahrzeugbewertung?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Bewertung und dem Fahrzeugwert. Gerne erstellen wir Ihnen vorab ein individuelles Angebot. Kontaktieren Sie uns einfach für eine unverbindliche Auskunft per Telefon oder E-Mail.

Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

Ja. Unsere Wertgutachten werden von Finanzämtern als Nachweis des Entnahmewerts anerkannt. Ebenso sind sie als Beweismittel vor Gericht und gegenüber Rechtsanwälten verwendbar.

Fahrzeugbewertung benötigt?

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – wir helfen Ihnen gerne weiter.