Forensische Kfz-Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei und Anwälte.
Unfallanalyse · Kompatibilität · Biomechanik · Plausibilität
Langjährige Gerichtserfahrung und wissenschaftlich fundierte Gutachtenerstattung.
Unser Team umfasst unter anderem nach § 36 GewO öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige – geprüfte Sachkunde, die vor Gericht besonderes Vertrauen genießt.
Regelmäßig tätig für die Amts- (AG) und Landgerichte (LG) Aschaffenburg, Obernburg, Würzburg, Gemünden, Hanau, Darmstadt, Frankfurt, für die Oberlandesgerichte (OLG) Bamberg und Frankfurt und die Staatsanwaltschaft (StA) Aschaffenburg und Würzburg.
Wir arbeiten auch im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden sowie Rechtsanwälten – stets unparteiisch und weisungsfrei.
Von der Unfallrekonstruktion bis zur biomechanischen Belastungsanalyse – gerichtsfest und nachvollziehbar.
Ein Verkehrsunfall ereignet sich meist innerhalb sehr kurzer Zeitspannen, oftmals weniger Millisekunden und kann zu erheblichen Belastungen der Beteiligten mit entsprechenden Verletzungs- und gar Todesfolgen führen. Beteiligte und Zeugen sind oft nicht in der Lage, das Geschehen richtig darzustellen. Nicht selten werden Wahrnehmungen mit Schlussfolgerungen vermischt und damit gedanklich ein falsches Szenario gespeichert.
Gravierende Auswirkungen auf die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sowie bei der zivilrechtlichen Schadenregulierung sind für die Beteiligten die Folge, wenn das Unfallgeschehen nicht umfassend aufgeklärt wird.
Hierunter verstehen wir eine fundierte und prozesstaugliche Sicherung des Zustandes eines Fahrzeuges, einer Unfallstelle bzw. einer Unfallendsituation aber auch eines sonstigen beschädigten oder unbeschädigten Wirtschaftsgutes, welches nicht in den kraftfahrzeugtechnischen Bereich fällt. Diese Beweissicherung kann dann Basis eines ggf. erforderlichen fachspezifischen Gutachtens sein. Da wir in diesem Bereich noch vor dem Stadium einer gutachterlichen Beurteilung tätig sind, bieten wir diesen Service auch außerhalb des kraftfahrzeugtechnischen Bereichs an. Beispielsweise bei der Beweissicherung an Immobilien und Umweltschäden.
Unsere langjährige Erfahrung mit Beweissicherungen im Bereich der Straßenverkehrsunfälle kann Ihnen hier zugute kommen. Bisher waren wir bei etwa 3000 Schwerstunfällen unmittelbar nach dem Geschehen für die Staatsanwaltschaft vor Ort und haben Schäden und Spuren gesichert. Spezielle Verfahren wie beispielsweise Luftbild- und Hochstativaufnahmen oder Laservermessung mit einer Leica-Totalstation sowie eines hochpräzisen 3D-Laserscanners sind für uns Routine.
Tatsächlich verletzt, eine Verletzung simuliert, die geringe Verletzung aggraviert oder „nur“ ein psychosomatisches Problem nach einem Verkehrsunfall? Das können wir als technische Sachverständige nicht feststellen! Wir liefern aber häufig für medizinische Sachverständige Belastungswerte, die mit einem Unfallgeschehen einhergehen also beispielsweise Geschwindigkeitsänderungen, Beschleunigungswerte, Belastungszeit und anderes mehr.
Weiterhin sind wir in der Lage, je nach Komplexität des Unfallgeschehens, auch die Bewegung eines unfallbeteiligten Fußgängers, eines Fahrzeugin- oder aufsassen zu analysieren und mit einer Simulation darzustellen. Derartige interdisziplinäre Gutachten setzen ein unfallanalytisches Gutachten voraus.
Soweit eine Rekonstruktion eines Geschehens mangels ausreichender Anknüpfungstatsachen nicht möglich ist, können wir Gutachten zur Plausibilität eines behaupteten oder vermuteten Ablaufs erstellen. Einbezogen werden hierbei neben den zu prüfenden Angaben die vorhandenen objektiven Anknüpfungstatsachen, meist vorhandene Schadengutachten.
Wir bedienen uns hierzu der gleichen Hilfsmittel wie bei unfallanalytischen Gutachten.
Insbesondere im Bereich der Schadenaufklärung, beispielsweise bei Verdacht auf einen Betrug, oder im Bereich der Verkehrsunfallflucht, fertigen wir Gutachten zu den Fragen der
Diese Tätigkeit umfasst bei uns ausschließlich eine Untersuchung unter technisch-/physikalischen Gesichtspunkten und keine Ermittlungstätigkeit.
Aggregatschäden, hierzu gehören beispielsweise Motor- und Getriebeschäden, begutachten wir erforderlichenfalls unter Einbeziehung von Materialprüfungen und Rasterelektronenmikroskopie, die bei zuverlässigen Kooperationspartnern in Auftrag gegeben werden. Zu Ursache, Umfang, Verantwortlichkeit und Instandsetzungsmöglichkeiten sowie zu anfallenden Reparaturkosten und -risiken kann Stellung genommen werden. Häufig stellen sich derartige Fragen bei einem Schadeneintritt nach einem vorangegangenen Fahrzeugkauf oder einer Fahrzeugreparatur.
Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen ist oftmals die streitige Höhe des Wiederbeschaffungswertes, der objektiv erforderlichen Reparaturkosten oder sonstiger schadenspezifischer Werte. Wir überprüfen und beziffern diese gerichtsverwertbar.
Soweit hinreichende Anknüpfungstatsachen vorliegen, erstatten wir fundierte Gutachten nach Aktenlage. Sofern das verfahrensgegenständliche Fahrzeug noch zur Verfügung steht, stützen wir unsere fachliche Begutachtung auf detaillierte eigene Befunderhebungen am Objekt.
Unser Sachverständigenbüro verfügt über langjährige Gerichtserfahrung. Zum Team gehören unter anderem nach § 36 GewO öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die von der zuständigen IHK auf ihre besondere Sachkunde geprüft und auf unparteiische, unabhängige sowie weisungsfreie Gutachtenerstattung vereidigt wurden.
Wir erstellen Gutachten für Amts- und Landgerichte in der Region: Aschaffenburg, Obernburg, Hanau, Darmstadt, Frankfurt und Alzenau. Darüber hinaus sind wir auch für die Oberlandesgerichte Bamberg und Frankfurt tätig.
Ein Kompatibilitätsgutachten prüft unter technisch-physikalischen Gesichtspunkten, ob ein behaupteter Unfallschaden mit dem geschilderten Unfallhergang vereinbar ist. Typische Einsatzgebiete sind Betrugsverdacht und Verkehrsunfallflucht. Die Prüfung umfasst geometrische, energetische, räumliche, zeitliche, materialanalytische und medizinische Kompatibilität.
Ein Unfallrekonstruktionsgutachten (unfallanalytisches Gutachten) rekonstruiert den tatsächlichen Unfallhergang anhand objektiver Spuren und Daten. Ein Plausibilitätsgutachten hingegen kommt zum Einsatz, wenn nicht genügend Anknüpfungstatsachen für eine vollständige Rekonstruktion vorliegen – es prüft dann, ob ein behaupteter Ablauf mit den vorhandenen Fakten vereinbar ist.
Nach Eingang des Gerichtsbeschlusses sichten wir die Akten, laden die Parteien zur Befundaufnahme ein, untersuchen das Fahrzeug und erstellen das Gutachten. Bei Bedarf erläutern wir die Ergebnisse in der mündlichen Verhandlung. Privatgutachterliche Aufträge laufen vergleichbar ab – Auftraggeber ist dann der Anwalt oder die Partei selbst.
Ja. Neben gerichtlichen Beauftragungen erstellen wir auch Privatgutachten im Auftrag von Rechtsanwälten oder Parteien. Auch hier arbeiten wir nach den gleichen wissenschaftlichen und ethischen Grundsätzen – unabhängig vom Auftraggeber.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung – per Telefon oder E-Mail.